(Manarola - Sede-, 24 Apr 19) Es wird darauf hingewiesen, dass die Begehung der Wanderwege des Parks der Cinque Terre mit offenen Schuhen und/oder mit glatten Sohlen bzw. ohne „Vibram-Sohlen" verboten ist.
Zuwiderhandelnde werden gemäß Absatz 2 des Artikels 30 des Gesetzes 394/91 und nachfolgender Änderungen bestraft.