Die CEE Richtlinie vom 22. Juli 1974 definiert den Honig als "Lebensmittel, welches von Zuchtbienen aus Blütennektar und anderen pflanzlichen Stoffen sowie aus eigenen Stoffen hergestellt und in den Bienenwaben aufbewahrt bzw. gereift wird". Das von Bienen produzierte Endprodukt besteht zu 95% aus Zucker, wovon 90% Glukose und Fruktose darstellen.
Der "Miele delle Dolomiti Bellunesi" trägt die geschützte Ursprungsbezeichnung "g.u." (DOP) nach der Durchführungsverordnung CE Nr. 241 vom 11. März 2011.
Der Verordnung nach gibt es 6 Arten von Honig aus den Dolomiti Bellunesi, je nach der von den Bienen gesammelten Nektarart: Millefiori (Tausendblütenhonig), Acacia (Akazienhonig), Tiglio (Lindenblütenhonig), Castagno (Kastanienhonig), Rododendro (Rhododendronhonig) und Tarassaco (Löwenzahnhonig).
Die Verordnung beschreibt wie folgt die Merkmale der sechs verschiedenen Honigsorten:
Die Bienenzucht ist schon immer im Belluneser Berggebiet verbreitet, und die reiche Flora der Alpen umfasst viele Pflanzenarten, die sehr wichtig für die Bienen sind.