Gemüse biologischen Anbaus.
Der biologische Anbau ist auf Europaebene über folgende Regelungen definiert und diszipliniert: 834, Jahr 2007 und 889, Jahr 2008.
Landwirtschaftliche Bio-Betriebe benutzen keine chemischen Synthese-Stoffe und auch keine genetisch modifizierten Organismen.
Wenn nötig, werden die Pflanzen mit natürlichen, autorisierten Stoffen bzw. auf natürliche und autorisierte Weise geschützt.